Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen beziehungsweise der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte ist…
...laut einer Pressemitteilung von Oracle rechtswidrig. Dies habe das Landgericht München I am 19. Januar 2006 (Az 7 O 23237/05) entschieden. Geklagt hatte die Oracle International Corp. als Urheberrechtsinhaberin und Tochtergesellschaft des amerikanischen Software-Anbieters Oracle Corp., gegen die usedSoft GmbH, München, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung. usedSoft hat sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen – Nutzungsrechte werden durch usedSoft vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft – spezialisiert und mit dieser neuen Geschäftsidee geworben. Laut der Pressemitteilung von Oracle sei dasLandgericht München I der Ansicht, es handle sich hier um eine Verletzung des Urheberrechts. usedSoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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